ANNE-FRANK-SCHULE

ADRESSE Eberhard-von-Rochow-Str. 43, 63069 Offenbach
TELEFON 069 / 8065 2225
FAX 069 / 8065 3139
E-MAIL verwaltung.afs@schulen.offenbach.de
SCHULLEITERIN Frau Lange
KONREKTORIN Frau Schubert-Laux
SEKRETARIAT Frau Awan
HAUSMEISTER Herr Jager



Nachfolgend geben wir Ihnen - alphabetisch geordnet - einige Informationen, die
Ihnen in der Zeit, in der Ihr Kind unsere Schule besucht, nützlich sein werden.



AGs

Ihr Kind kann an unserer Schule viele AGs besuchen. Diese AGs gehören jedoch nicht zum Pflichtunterricht. Bitte rechnen Sie damit, dass Ihr Kind nach Hause kommt, wenn eine AG ausfallen muss, denn sie wird nicht vertreten. Kinder aus der Betreuung können bleiben.



ARBEITSMATERIALIEN

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, erhalten Sie von der Klassenlehrerin oder vom Klassenlehrer Ihres Kindes eine Liste mit den Arbeitsmaterialien, die Ihr Kind für die Schulzeit benötigt. Bitte halten Sie sich beim Kauf an die Angaben auf dieser Liste, da z.B. für bestimmte Fächer bestimmte Hefte und Farben bei Umschlägen und Schnellheftern festgelegt sind. Diese Arbeitsmaterialien werden zum Teil die gesamte Grundschulzeit hindurch verwendet, sofern sie sorgsam behandelt und nicht verloren werden. Daher ist es sehr wichtig, dass auf allen Arbeitsmaterialien, auch auf den Stiften, der Name des Kindes angegeben ist. Achten Sie bitte auch darauf, dass die Materialien immer vollständig und verwendbar sind, auch die Bunt- und Filzstifte, und ergänzen Sie sie gegebenenfalls, damit Ihr Kind im Unterricht keine Schwierigkeiten bekommt, die auf mangelhafte oder fehlende Arbeitsmaterialien zurückzuführen sind.



BEURLAUBUNG VON SCHÜLERN

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kann Ihr Kind aus zwingenden Gründen bis zu 2 Tagen beurlauben, jedoch nicht vor oder nach den Schulferien. Die Beurlaubung vor oder nach den Ferien wird nur in besonderen Ausnahmefällen und nur ein Mal in der Grundschulzeit aus wichtigen Gründen gewährt. Höchstdauer: 5 Schultage. Ein entsprechender Antrag muss von den Erziehungsberechtigten mindestens 5 Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung schriftlich gestellt und begründet werden.Später eingereichte oder nicht ausreichend begründete Anträge müssen abgelehnt werden. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung auch unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte nach Absprache mit der Klassenlehrkraft. Fehlt ein Kind vor oder nach den Ferien ohne Erlaubnis, erstattet die Schule eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, die in der Regel ein Bußgeld (bis zu 60 € pro Fehltag) zur Folge hat.



BÜCHER

In Hessen gibt es die Lernmittelfreiheit, d.h. die Schulbücher werden an die Schüler kostenlos ausgeliehen. Im ersten Schuljahr dürfen die Schüler ausnahmsweise das Mathematikbuch und die Fibel am Jahresende behalten. Ab dem 2. Schuljahr werden die Schulbücher nur ausgeliehen und am Ende des Schuljahres an die nachfolgende Klasse weitergegeben. Deshalb müssen die Bücher eingebunden werden, und man darf auf keinen Fall in sie hineinschreiben. Falls ein Buch zu stark beschädigt wurde, ist es von Ihnen zu ersetzen.



DEUTSCH & PC / FÖRDERUNTERRICHT

Das Land Hessen fördert auch unsere Schule mit finanziellen Mitteln und Lehrerstunden, um gleich in den ersten beiden Schuljahren die Kinder sowohl in Deutsch als auch in Mathematik in besonderer Weise zu unterrichten. Die Kinder werden teils im Klassenzimmer, teils in Kleingruppen, teils mit spezieller kindgerechter Software im PC-Raum gefördert.



ELTERNABEND

Im ersten Schuljahr lädt der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin schriftlich kurz nach der Einschulung zum ersten Elternabend ein. Wenn ein Klassenelternbeirat gewählt worden ist, lädt dieser zu allen weiteren Elternversammlungen ein. Er wird sich in der Regel bezüglich der Themen und des Termins mit dem Klassenlehrer absprechen. Falls Sie bestimmte Themen auf der Tagesordnung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.



ELTERNGESPRÄCHE

Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften sind uns sehr wichtig. Damit sie in Ruhe stattfinden können, werden sie, falls mehr als 2 Minuten nötig sind, nicht „zwischen Tür und Angel“ geführt. Sollten Sie eine Lehrkraft sprechen wollen, teilen sie es ihr bitte über das Mitteilungsheft Ihres Kindes mit. Sie meldet sich dann bei Ihnen.



ELTERNMITARBEIT

Wir sind an der Anne-Frank-Schule seit Jahren in der glücklichen Lage, dass es in der Elternschaft stets sehr engagierte und interessierte Eltern gibt, die z.B. bei Schulfesten, Projekttagen, Wandertagen, Klassenfahrten oder bei einzelnen Unterrichtsveranstaltungen, z.B. beim Plätzchenbacken oder Basteln, ihre Mithilfe anbieten und bei der Organisation z.T. maßgeblich beteiligt sind. Wir würden uns freuen, auch Sie im Kreis der aktiven Eltern begrüßen zu dürfen!



ENTSCHULDIGUNGEN

Alle Schüler(innen) sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Wenn Ihr Kind krank ist oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, müssen Sie es am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder direkt im Sekretariat entschuldigen. Bitte sprechen Sie unbedingt auf den Anrufbeantworter, sollten Sie niemanden erreichen. Nennen Sie dabei den vollständigen Namen Ihres Kindes und die Klasse. Eine schriftliche Entschuldigung muss am Ende der Krankheit vorliegen und könnte so aussehen:

Meine Tochter/mein Sohn ....................... konnte in der Zeit vom...........bis................ nicht am Unterricht teilnehmen, weil er/sie krank war (eine starke Erkältung / einen Magen-Darm-Infekt / eine Grippe / Masern usw. hatte).

............... ............................................................................

(Datum / Unterschrift)

Schriftliche Entschuldigungen könnrn auch per E-Mail an die Klassenlehrkraft geschickt werden. Nach drei Fehltagen sollte möglichst ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
In begründeten Einzelfällen, z.B. bei mehreren Infektionskrankheiten, muss die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen ( siehe „Infektionsschutzgesetz“ ). Fehlt Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien, muss die Schulleitung ebenfalls ein ärztliches Attest verlangen.



FAHRRADFAHREN ZUR SCHULE

Im 4. Schuljahr erhalten unsere Schüler im Rahmen des Sachunterrichts eine fundierte „Ausbildung“ im Fahrradfahren. Diese enthält sowohl die Unterweisung in die Regeln des Straßenverkehrs als auch Übungen zum sicheren Beherrschen des Fahrrads selber. Der praktische Unterricht erfolgt zuerst auf unserem Schulhof, dann auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule am Bieberer Berg und schließlich -, wenn Sie als Eltern eine Mithilfe ermöglichen- im „Realverkehr“ auf den Straßen in unserem Schulbezirk. Wichtig für den Erfolg Ihres Kindes ist jedoch, dass Sie bereits ab der 2. Klasse mit Ihrem Kind das sichere Beherrschen des Fahrrades trainieren. Jüngere Schüler sollten nicht mit dem Fahrrad in die Schule kommen, da wir der Meinung sind, dass sie i.d.R. noch nicht sicher genug am Straßenverkehr teilnehmen können. Auch kann Ihr Kind das Fahrrad nicht diebstahlsicher auf dem Schulgelände abstellen.



FEHLEN VON LEHRKRÄFTEN

In diesem Fall versucht die Schulleitung, Vertretungsunterricht zu organisieren, oder teilt die Schüler(innen) auf andere Schulklassen auf. Am ersten Fehltag ist Ihr Kind normalerweise so lange in der Schule, wie es der Stundenplan vorsieht. Für die folgenden Tage werden die notwendigen Stundenplanänderungen rechtzeitig mitgeteilt. Nach unseren Möglichkeiten versuchen wir umgehend eine Ersatzkraft aus unserem Vertretungspool der „Verlässlichen Schule“ zu verpflichten. Sie können davon ausgehen, dass für Ihr Kind jedes Mal die Möglichkeit besteht so lange in der Schule zu bleiben, wie es der reguläre Stundenplan ausweist.



FERIENTERMINE in Hessen 2024 - 2025

Herbstferien 14.10.2024 - 25.10.2024
Weihnachtsferien 23.12.2024 - 10.01.2025
Osterferien 07.04.2025 - 21.04.2025
Sommerferien 07.07.2025 - 15.08.2025


Jeweils am letzten Schultag vor den Ferien und am Tag der Zeugnisausgabe im Halbjahr (Anfang Februar) endet der Unterricht bereits um 10.50 Uhr, am Tag vor den drei beweglichen Ferientagen nach Stundenplan. Beachten Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung die Ferientermine, da nur in wichtigen, begründeten Ausnahmefällen bei rechtzeitiger Beantragung (5 Wochen vorher / s. Beurlaubung) einmalig eine Sonderregelung genehmigt werden kann. Ein Anspruch auf Beurlaubung besteht nicht!



FÖRDERVEREIN DER ANNE-FRANK-SCHULE e.V.

Der Förderverein besteht seit 1995 und hat ca. 80 Mitglieder. Er wurde gegründet, um die Bildung und schulische Erziehung der Kinder an der Anne-Frank-Schule zu fördern. Der Verein sammelt Geld- und Sachspenden und finanziert damit Projekte oder stellt der Schule Lehr- und Lernmaterial zur Verfügung.Spenden sind steuerlich absetzbar, der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt.

Der Förderverein bietet gegen einen Unkostenbeitrag eine tägliche Betreuung in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr, bzw. 15.30 Uhr an. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat oder in der Betreuung im C-Bau, Erdgeschoss rechts, Tel.: 8065 3884.
Interessierte Eltern, die Mitglied im Verein werden wollen oder weitere Informationen erfragen möchten, können sich direkt an die Betreuerinnen wenden.



FRÜHSTÜCKSPAUSE

Wir frühstücken an der Anne-Frank-Schule von 9.50 Uhr bis 10.05 Uhr gemeinsam in der Klasse. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich ein gesundes Frühstück mitnimmt, denn in der Klassengemeinschaft bekommen auch die Kinder Appetit, die normalerweise ihr Brot unbeachtet wieder nach Hause mitnehmen würden. Jeden Donnerstag gibt es frisches Bio- Obst und –Gemüse für alle, gesponsert vom Förderverein. In vielen Klassen gibt es Mineralwasser und die Kinder haben einen unzerbrechlichen Becher dafür in der Schule. Eltern organisieren reihum den Kauf der Wasserkästen, so dass normalerweise immer etwas zu trinken in der Klasse vorhanden ist. Falls Sie Ihrem Kind noch ein anderes Getränk mitgeben, achten Sie bitte darauf, dass es sich in einer unzerbrechlichen und auslaufsicheren Verpackung befindet. Süßigkeiten und Knabbersachen sind nicht erlaubt.



FUNDSACHEN

Falls Ihr Kind etwas auf dem Schulgelände oder in der Turnhalle verloren hat, können Sie bei den Fundsachen beim Hausmeister nachsehen, ob der Gegenstand gefunden worden ist.



HANDYS

Handys und alle anderen elektronischen Geräte gehören nicht zur notwendigen Ausstattung für die Schule. Bringt Ihr Kind ein solches Gerät mit, muss es auf dem gesamten Schulgelände immer ausgeschaltet sein, und zwar so lange, wie sich Ihr Kind auf dem Schulgelände aufhält (auch in der Betreuung). Die Schule haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust.



HAUSAUFGABEN

Hausaufgaben dienen dazu, den in der Schule behandelten Unterrichtsstoff zu wiederholen, zu üben und zu vertiefen. Wichtig für eine erfolgreiche Erledigung der Hausaufgaben ist, dass Ihr Kind einen eigenen, ruhigen Arbeitsplatz hat, an dem es konzentriert und ohne Störung oder Ablenkung, z.B. durch Fernsehen oder Geschwister, arbeiten kann. Außerdem sollte der Zeitpunkt, zu dem die Hausaufgaben erledigt werden, möglichst festliegen und nicht täglich wechseln, damit sich Ihr Kind auf einen geregelten Tagesablauf einstellen kann. Wann dieser Zeitpunkt ist, ob direkt nach dem Mittagessen oder erst nach einer kleinen Pause, besprechen Sie am besten mit Ihrem Kind.



HERKUNFTSSPRACHLICHER UNTERRICHT

Die Schüler aus den Ländern, Griechenland, Kroatien, Italien, Marokko, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien und der Türkei können am Herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen. Dies muss von den Eltern ausdrücklich und schriftlich beantragt werden. Den Tag und die Schule, in welcher der Unterricht stattfindet, erfahren Sie am Anfang des Schuljahres von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Im 1. Schuljahr beginnt der Herkunftssprachliche Unterricht in der Regel erst nach den Herbstferien.



HITZEFREI

In Absprache mit den Nachbarschulen kann gemäß Erlass hitzefrei gegeben werden, wenn in einem repräsentativen Unterrichtsraum um 11 Uhr die Temperatur von 25° C oder mehr erreicht wird. Der Unterricht endet dann in der Regel um 12.35 Uhr. An diesen Tagen entfallen die A‘Gs und der herkunftssprachliche Unterricht (siehe Stichwort), aber nicht die Betreuung durch den Förderverein und auch nicht der Schwimmunterricht

Bitte besprechen Sie, wenn das Wetter Hitzefrei erwarten lässt, mit Ihrem Kind, wohin es gehen soll, falls Sie nicht zu Hause sind. Schüler, die nicht nach Hause gehen können, werden in der Schule betreut, wenn Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.



HOMEPAGE

Die Anne-Frank-Schule hat eine eigene Homepage. Die Adresse lautet www.afs.schulen-offenbach.de



lNFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Wenn Ihr Kind eine der nachfolgenden Erkrankungen hat, darf es die Schule nicht besuchen. Da es sich um ansteckende bzw. infektiöse Erkrankungen handelt, kann Ihr Kind andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken.

1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis (EHEC)
4. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
5. Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
21. Kopflausbefall

In der Regel können Sie die in der Tabelle genannten Krankheiten nicht selbst feststellen. Wir bitten sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, bei Durchfällen, die länger als einen Tag andauern, oder bei anderen besorgniserregenden Symptomen bzw. Krankheitserscheinungen. Erst nach der schriftlichen Bestätigung des Arztes kann das Kind wieder am Unterricht der Klasse teilnehmen.



KICKBOARDS - nichts für den sicheren Schulweg

Kickboards sind bei Schülern beliebt. Geringes Gewicht, Schnelligkeit und hohe Wendigkeit lassen sie auf dem Schulweg als Alternative zum Fahrrad erscheinen. Unfalluntersuchungen zeigen allerdings, dass Schulwegunfälle mit Kickboards in der Regel folgenschwer verlaufen. Insbesondere die kleinen Laufräder begünstigen ein Hängenbleiben an Kanaldeckeln und Bordsteinkanten, was zu schwerwiegenden Stürzen mit Kopf- und Zahnverletzungen führt. Schulkinder sollten deshalb auf den Gebrauch des Kickboards verzichten. Auf dem Schulgelände sind Kickboards und Waveboards verboten. Wir empfehlen dringend zu Fuß zur Schule zu gehen.



LEISTUNGSBEWERTUNG

Das Schulgesetz schreibt vor, die mündlichen Leistungen höher zu bewerten, als die schriftlichen (Klassenarbeiten).
Die Schüler und Schülerinnen der 1. Klasse erhalten im Sommer am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem in schriftlicher Form die Lernentwicklung, das Arbeits- und Lernverhalten, besondere Fähigkeiten und Schwächen, das soziale Verhalten, der Bildungswille und die Mitarbeit beurteilt werden. Die Klassenlehrer und -lehrerinnen bieten in der Regel im Halbjahr und zum Schuljahresende Sprechstunden an, an denen Sie persönlich über den Leistungsstand und die Lernentwicklung Ihres Kindes informiert werden.
Die Schüler und Schülerinnen ab der 2. Klasse erhalten Noten. Bei Bedarf werden ergänzende Bemerkungen eingetragen. Für die Dritt- und Viertklässler gibt es zwei Zeugnistermine: das Versetzungszeugnis im Sommer und das Halbjahreszeugnis Anfang Februar. Die Zweitklässler erhalten nur ein Versetzungszeugnis.



MASERNSCHUTZIMPFUNG

Eine doppelte Masernschutzimpfung Ihres Kindes muss ab dem Schuljahr 2021 / 2022 durch die Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden.



MITTAGSTISCH

Die Anne-Frank-Schule bietet für Kinder, die einen Platz in der Betreuung des Fördervereins haben, die Teilnahme am Mittagstisch an. Formulare zur Anmeldung erhalten Sie im Sekretariat bei Frau Awan. Die Menüs werden von OPAL-Catering geliefert. Grundsätzlich wird kein Schweinefleisch verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit Allergien anzugeben oder auch vegetarisches Essen zu wählen. Die Kosten belaufen sich aktuell monatlich auf 62,00 Euro. Die Abbuchungen erfolgen 12mal pro Jahr, da die Gesamtkosten während der Schulzeiten auf das gesamte Kalenderjahr umgelegt werden. An- und Abmeldungen sind jeweils zum 31.12. oder 30.06. möglich.



PARKEN VOR DER SCHULE

Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Bringen oder Abholen Ihres Kindes Ihr Auto nicht im absoluten Halteverbot vor dem Schultor parken! Noch besser ist es, wenn Ihr Kind selbstständig zu Fuß zur Schule kommt. Es ist für uns schwierig, Ihrem Kind das Einhalten von Regeln zu vermitteln, wenn Sie als Eltern gegen Verkehrsregeln verstoßen.



PAUSENZEITEN

1. Pause: 9:30 Uhr bis 9:50 Uhr
2. Pause: 11:35 Uhr bis 11:50 Uhr
Frühstückspause: 9:50 Uhr bis 10:05 Uhr



RELIGIONSUNTERRICHT

Evangelischen und katholischen Kindern wird ökumenischer Religionsunterricht angeboten. Die Eltern aller anderen Kinder können eine Teilnahme an diesem Religionsunterricht schriftlich beantragen. Falls Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, teilen Sie uns dies bitte bis zum Ende eines Halbjahres schriftlich mit. Alle Kinder, die kein Religionsunterricht besuchen, nehmen am Ethikunterrichtteil. An religiösen Feiertagen, die in Hessen keine staatlichen Feiertage sind, z.B. Aschermittwoch oder Reformationstag, gibt es Unterrichtsbefreiung zum Besuch des Gottesdienstes. Dies gilt auch für das Ramadan Beyrami und das Kurban Bayramifest.



SCHULANFÄNGER

In den ersten Schultagen versuchen wir Ihr Kind an den Schulalltag zu gewöhnen. Neben dem Unterricht mit der ganzen Klasse, bei dem sich die Kinder kennenlernen, ist auch Förderunterricht möglich, bei dem die Schüler und Schülerinnen in für den Unterricht relevante Arbeitsweisen schrittweise eingeführt werden.



SCHULFEST

In der Anne-Frank-Schule findet im Wechsel mit Thementagen alle zwei Jahre ein Schulfest statt.



SCHULKONFERENZ

Seit mehreren Jahren existiert in Hessen das Gremium der Schulkonferenz, in der Eltern und Lehrkräfte (in höheren Klassen auch Schüler) gemeinsam das Schulprogramm erörtern, planen, kontrollieren. Alle Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, können sich in die Schulkonferenz wählen lassen. Im Jahr 2023 wurde die Schulkonferenz neu gebildet. Sie haben dann die Möglichkeit, sich dafür als Kandidat bzw. als Kandidatin aufstellen zu lassen.



SCHULWEG

Bitte begleiten Sie Ihr Kind so lange auf dem Schulweg, bis Sie den Eindruck haben, dass es ihn sicher kennt, sich an die Verkehrsregeln hält und Gefahrenstellen richtig einschätzen kann. Sie als Eltern sind Vorbild. Bedenken Sie bitte, dass sich die Schüler und Schülerinnen in der Gruppe der Klassenkameraden manchmal ganz anders und spontaner verhalten, als wenn sie alleine unterwegs sind, und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Im 1. Schuljahr wird Ihr Kind in den ersten Schulwochen, in denen das Thema „Verhalten auf dem Schulweg“ auch Unterrichtsgegenstand ist, zusammen mit Polizisten, die in die Schule kommen, das sichere Überqueren der Straße an der Kreuzung vor der Schule trainieren. Auf der Homepage der Stadt Offenbach gibt es für die Anne-Frank-Schule einen Schulwegplan, auf dem Sie sich darüber informieren können, auf welchen Straßen Ihr Kind möglichst sicher in die Schule laufen kann. Wenn Sie als Elternlotsen mithelfen wollen, den Schulweg noch sicherer werden zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.



SCHULZAHNARZT

Einmal jährlich untersucht der Schulzahnarzt die Schüler. Sie erhalten danach eine Mitteilung, ob eine Behandlung der Zähne Ihres Kindes notwendig ist. Bitte gehen Sie im entsprechenden Fall möglichst bald mit Ihrem Kind zum Zahnarzt, um größere Schäden und dadurch größere Schmerzen zu vermeiden. Eine Behandlung mit Fluoridlack können die Kinder mit Zustimmung der Eltern jedes Halbjahr erhalten.



SCHWIMMUNTERRICHT

Im 3. Schuljahr erhalten die Schüler und Schülerinnen Schwimmunterricht, entweder im Schwimmbad der Fröbelschule (für Nichtschwimmer) oder evtl. im Waldschwimmbad auf der Rosenhöhe (für Fortgeschrittene). Ziel dieses Unterrichts ist es, dass möglichst alle Kinder das Jugendschwimmabzeichen in Bronze („Freischwimmer“) erwerben. Schwimmunterricht ist Pflichtunterricht.



SEKRETARIAT

Das Sekretariat ist montags und mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.



SPORTFEST BUNDESJUGENDSPIELE

Seit vielen Jahren findet im Frühjahr auf dem Sportplatz auf der Rosenhöhe für unsere Schüler und Schülerinnen ein Leichtathletik-Sportfest statt, bei dem die Kinder ihre Leistungen messen und eine Urkunde erhalten können.



SPORTVEREINE

In unserer Turnhalle gibt es von folgenden Vereinen in der Regel nachmittags Sportangebote für Kinder: von der S.G. Rosenhöhe (Info Tel. 06182 782333), vom EOSC (Info Tel. 886111), vom OFC (Tel. 9819010)



SPRECHSTUNDEN DER LEHRKRÄFTE

Falls Sie mit dem Lehrer oder der Lehrerin Ihres Kindes persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie einen Termin zur Sprechzeit, da während der Pausen viele Kollegen und Kolleginnen mit Aufsichten oder Gesprächen zu tun haben und dadurch eine angemessene Atmosphäre allein auch schon durch den Zeitdruck nicht gegeben ist. Gespräche vor Unterrichtsbeginn sind nicht möglich, denn dadurch geht allen Kindern wertvolle Unterrichtszeit verloren!



UNFÄLLE

Auf dem direkten Schulweg und bei allen Schulveranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. Falls Ihrem Kind während der Unterrichtszeit etwas zustößt, versuchen wir, Sie über die von Ihnen angegebenen Telefonnummern (privat oder dienstlich, evtl. auch Verwandte) zu erreichen. Denken Sie deshalb bitte daran, dass Sie der Schule Bescheid geben, falls sich diese Telefonnummern ändern sollten! Die Schule muss nach Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlichenfalls sofort einen Arzt zur Behandlung und Übernahme der Verantwortung heranziehen. Das Kind wird dann evtl. mit dem Krankenwagen transportiert.



UNTERRICHTSZEITEN

1. Stunde 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr

2. Stunde 8:45 Uhr bis 9:30 Uhr

3. Stunde 10:05 Uhr bis 10:50 Uhr

4. Stunde 10:50 Uhr bis 11:35 Uhr

5. Stunde 11:50 Uhr bis 12:35 Uhr

6. Stunde 12:35 Uhr bis 13:20 Uhr



Herausgeber: Anne-Frank-Schule

Stand August 2024